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Beschreibung

Der Bürgermeister der Stadt Langenfeld Rhld. überwacht über das Referat Allgemeine Ordnung den ruhenden (=parkender und haltener Kraftfahrzeugverkehr) und stellt bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gebührenpflichtige Verwarnungen aus. Soweit das Verwarnungsgeld nicht akzeptiert wird, erhält der Betroffene Gelegenheit, zur Sache Stellung zu nehmen (Anhörungsverfahren). Wird das Verwarnungsverfahren aufgrund des in der Anhörung Vorgebrachten nicht eingestellt, ergeht ohne weitere Rückäußerung der Verwaltung ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Das Verfahren wird in diesem Fall an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben. 

Rechtsgrundlage(n)

Straßenverkehrsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Schnaubert, Björn 02173 794-2350
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:

Verwarnungsgelder nach bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog zwischen 5,00 Euro und 35,00 Euro. Bei Erlass eines Bußgeldbescheides werden zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 12,50 Euro und die Auslagen in Form von Zustellungskosten in Höhe von 5,62 Euro erhoben.

 
Zuständiges Amt:
>> Ordnung - Referat 230
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Anschrift

Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Am Brückentor 6-8
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/18135
Telefax: 02173/22325
E-Mail: ggs.brueckentor@schulen.langenfeld.de
Internet: ggs-brueckentor.langenfeld.de

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