Beschreibung
Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal . Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.
Voraussetzungen
1. Deutsche Staatsangehörigkeit, sollten Sie noch andere Staatsangehörigkeiten haben, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit. 2. mit Hauptwohnsitz in Langenfeld Rhld. gemeldet sein. 3. Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Verfahrensablauf
Abholung: Sobald Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben, liegt der Ausweis zur Abholung an der Information im Bürgerbüro bereit. Bringen Sie dafür den alten bzw. vorläufigen Ausweis mit. Falls Sie nicht persönlich den Ausweis abholen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Zur Abholung mit Vollmacht füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus. Gegen Vorlage dieser Vollmacht und dem alten bzw. vorläufigen Personalausweis wird der neue Ausweis ausgehändigt. Bitte denken Sie daran, dass die bevollmächtige Person sich bei Abholung ausweisen muss.
weiterführende Informationen
Reisen mit dem Personalausweis: Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Hinweise (Besonderheiten)
1. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind. 2. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein. Im Unterschriftsfeld ist dann ein waagerechter Strich anzubringen (bei Schreibunkundig- oder -unfähigkeit). |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: |
<p>Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (nur bei gleichzeitiger Antragstellung eines endgültigen Personalausweises).</p>
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Bearbeitungsgebühren: |
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Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |