Beschreibung
GewerbeanmeldungWer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Langenfeld) anzeigen. GewerbeabmeldungDiese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen. GewerbeummeldungDiese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf und der Handwerkskammer Düsseldorf . |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||||||
Bearbeitungsgebühren: |
Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW. | ||||||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
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