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Kurzbeschreibung

Antrag auf Geeignetheitsbestätigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte aufstellen möchte, darf dies nur an dafür geeigneten Orten. Hierfür bedarf es einer Bescheinigung der Geeignetheit des Aufstellortes der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage(n)

§ 33 c Abs. 3 GewO

Voraussetzungen

Geldspielautomaten dürfen nur in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, Wettannahmestellen und Beherbungsbetrieben aufgestellt werden. In Spielhallen ist eine zusätzliche Spielhallenerlaubnis notwendig.


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Hofmeier, Wolfgang 02173 794-2330
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:

250,00 €

 
Zuständiges Amt:
>> Ordnung - Referat 230
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:
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Anschrift

Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Am Brückentor 6-8
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/18135
Telefax: 02173/22325
E-Mail: ggs.brueckentor@schulen.langenfeld.de
Internet: ggs-brueckentor.langenfeld.de

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