Kurzbeschreibung
Ausstellung und Verlängerung von Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen
Voraussetzungen
Hinweise (Besonderheiten)
Ist der Fischereischein bereits über ein Jahr abgelaufen, ist nur eine Neuausstellung möglich. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||
Bearbeitungsgebühren: |
Jugendfischereischein 8,00 € Jahresfischereischein 16,00 € Fünfjahresfischereischein 48,00 € | ||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |