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Beschreibung

Gemäß § 10 Abs. 1 Landes-Immissionschutzgesetz (LImSchG) dürfen Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen nur in solcher Lautsärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Gemäß § 10 Abs. 2 LImSchG ist der Gebrauch der o. g. Geräte auf öffentlichen Verkehrsflächen, in und auf auf solchen Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmittel, die der allgemeinen Benutzungen dienen, sowie in öffentlichen Badeanstalten verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

Die örtliche Ordnungbehörde kann von diesen Verboten Ausnahmen zulassen.

 

Rechtsgrundlage(n)

§ 10 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)

Voraussetzungen

Besteht ein öffentliches oder ein überwiegendes privates Interesse kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Genehmigung wird nicht innerhalb der in Langenfeld geltenden Mittagsruhe (13 Uhr bis 15 Uhr) und innerhalb der gesetzlichen Nachtruhe (22 Uhr bis 6 Uhr) erteilt.


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Heidenreich, Nina 02173 794-2321
Müller, Katrin 02173 794-2320
Bearbeitungsdauer:
<p>7 Werktage</p>
Bearbeitungsgebühren:

25 € pro Tag

 
Zuständiges Amt:
>> Allgemeine Ordnung
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Anschrift

Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Am Brückentor 6-8
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/18135
Telefax: 02173/22325
E-Mail: ggs.brueckentor@schulen.langenfeld.de
Internet: ggs-brueckentor.langenfeld.de

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