Beschreibung
Das Bürgerbüro leitet die entsprechenden Antragsunterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung an das zuständige Ausländeramt bei der Kreisverwaltung Mettmann, Postfach, 40806 Mettmann, Telefon 02104/99-1637, zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung weiter. Das Ausländeramt arbeitet nur mit Terminvergabe, daher informieren Sie sich bitte, bevor Sie nach Mettmann fahren. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||
Bearbeitungsgebühren: |
Die Gebührenfestsetzung erfolgt durch das Ausländeramt bei der Kreisverwaltung Mettmann. | ||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |