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Beschreibung

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.

Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)

Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.

Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Bezüge von Transferleistungen (Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II, allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung nach dem SGB XII) schließen den Bezug von Wohngeld aus, da hier die Wohnkosten schon abgedeckt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine unverbindliche Probeberechnung des Wohngeldes vor Ort vornehmen zu lassen, um einen möglichen Anspruch zu überprüfen.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen. Prüfen Sie Ihren eventuellen Anspruch mit einem Klick auf den KiZ-Lotsen.

Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Hoffstedde, Sarah 02173 794-2244
König, Luise 02173 794-2242
Matuszewski, Kirsten 02173 794-2241
Sarsar, Saida 02173 794-2240
Stiehl, Alina 02173 794-2243
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:
 
Zuständiges Amt:
>> Soziale Angelegenheiten - Referat 210
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Anschrift

Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Am Brückentor 6-8
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/18135
Telefax: 02173/22325
E-Mail: ggs.brueckentor@schulen.langenfeld.de
Internet: ggs-brueckentor.langenfeld.de

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